Ökonomische Bewertung von Umweltwirkungen von gentechnisch veränderten Organismen im Zusammenhang mit naturschutzbezogenen Fragestellungen.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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DE

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Berlin

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ZLB: 2002/1281

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KO
GU

Zusammenfassung

Gegenstand des Berichts sind verschiedene rechts- und naturwissenschaftliche Fragestellungen zum großflächigen Anbau transgener Kulturpflanzen. Im Einzelnen untersucht wurden der Stand der Forschung über die Umweltauswirkungen solchen Anbaus, die Beachtlichkeit naturschutzbezogener Anforderungen bei der Vermarktungsgenehmigung für transgenes Saatgut sowie tatsächliche und rechtliche Probleme der Einführung einer ökologischen Langzeitbeobachtung. Das ausführliche Gutachten wurde auf einer Fachtagung diskutiert. Die Beiträge der Referenten und eine Zusammenfassung der Diskussionen sind mit abgedruckt. Als Ergebnis kann u.a. festgehalten werden: Anders als bei einzelnen Freisetzungen ist beim großflächigen Anbau transgenen Saatguts mit einiger Sicherheit mit Umwelteinwirkungen zu rechnen. Für deren Bewertung werden Konzepte wie das der natürlichen Schwankungsbreite der Biozönose, der Hemerobie und der evolutionären Integrität diskutiert. Der gesetzliche Maßstab der "schädlichen Einwirkungen" sollte induktiv in Auseinandersetzung mit diesen naturwissenschaftlichen Konzepten konkretisiert werden. Daneben können die im Naturschutzrecht formulierten Ziele und Grundsätze als Orientierungshilfe herangezogen werden. Da sich die Vermarktungsgenehmigung weitgehend von den örtlichen Besonderheiten löst, ist neben ihr das raumbezogene Instrumentarium des Naturschutzrechts heranzuziehen. Dies ist auch gemeinschaftsrechtlich zulässig. Mit dem Instrumentarium können schutzgebietsbezogen Ausbringungsregelungen getroffen werden. Allerdings müssen sie Naturschutzbezug aufweisen. Flächenbezogene Regelungen zum Schutz des Biolandbaus bedürfen neuer Rechtsgrundlagen, ebenso auch Regelungen über gentechnikfreie Referenzgebiete. Der Inhaber der Vermarktungsgenehmigung und der Verwender der in Verkehr gebrachten gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können durch die Wahrnehmung von Pflichten zur Beschaffung, Sammlung und Weiterleitung von Informationen über die Eigenschaften und Auswirkungen der GVO an der Durchführung der ökologischen Langzeitbeobachtung beteiligt werden. difu

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X, 373 S.

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