Die alten- und behindertengerechte Wohnung. Soziale, soziologische und mietpreisrechtliche Aspekte bei der barrierefreien Gestaltung von Wohnanlagen und Wohnungen aus der Sicht der Wohltätigkeitsorganisationen.

Ertl, Franz-Xaver
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1990

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IRB: Z 877

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Zusammenfassung

Barrierefreies Wohnen bezieht sich auf körperbehinderte Menschen jeden Alters, heisst es in der Denkschrift des Caritas-Verbandes zur Behindertenhilfe. Hierbei heisst es zur Situation von behinderten Menschen in unserer Gesellschaft, dass die Umwelt Funktionshindernisse durch eine Veränderung der Umwelt, durch Hilfsmittel und Anpassung kompensieren und abschwächen. Unser derzeitiger sozialer Wohnungsbau muss von der Zielvorstellung ausgehen, dass behinderte Menschen in normalen Wohngegenden leben und den gleichen Anspruch wie alle anderen Bürger auf einen angemessenen eigenen Lebensraum haben. Die seit 1983 geltende gesetzlich Bestimmung, dass öffentliche Neubauten behindertengerecht gebaut werden müssen, gilt nicht für Wohngebäude. Ohne geeignete Wohnmöglichkeiten kann es zu keiner zufriedenstellenden Integration körperbehinderter Menschen kommen. Es werden die Forderungen von seiten einer Wohlfahrtsorganisation zur Weiterentwicklung integrativen Wohnens von Behinderten wiedergegeben. (hg)

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 80(1990), Nr.11, S.571-572

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