Die hoheitliche Einflußnahme auf die Empfänger öffentlicher Subventionen und ihre rechtlichen Grenzen.

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SEBI: FG 719

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Die Subvention ist ein Teil des Gesamtkomplexes der staatlichen Finanzhilfe bzw. der öffentlichen Förderungsmaßnahmen. Es gibt drei Formen der Subvention die Wirtschaftssubvention, die an private Wirtschaftsunternehmen vergeben wird, die Kultur- oder Sozialsubvention, die zweckgebunden natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts zugute kommt, und die Verwaltungssubvention, die juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltungsbefugnissen erhalten können. Der Autor untersucht die Subvention im Spannungsfeld von Rechts- und Sozialstaat, er befaßt sich mit den Rechtsformen der Vergabe von Subventionen und fragt nach der rechtlichen Grundlage. Im zweiten Hauptteil werden die Möglichkeiten der hoheitlichen Einflußnahme dargetellt, deren Grenzen und Schranken (z.B. Grundrechte, allgemeiner Gleichheitssatz, Freiheitsrechte) abschließend geschildert werden. chb/difu

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Subvention, Einflussnahme, Leistungsverwaltung, Finanzhilfe, Sozialstaat, Rechnungshof, Haushaltsordnung, Grundrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsförderung, Haushaltswesen

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Tübingen: (1968), XLIII, 207 S., Lit.

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Subvention, Einflussnahme, Leistungsverwaltung, Finanzhilfe, Sozialstaat, Rechnungshof, Haushaltsordnung, Grundrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsförderung, Haushaltswesen

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