Der Einsatz des Finanzausgleichs in der Gesetzlichen Krankenversicherung und seine Auswirkungen auf regionale Beitragssatzunterschiede.

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SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
BBR: Z 703

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Abstract

In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der Bundesrepublik bestehen zwischen den einzelnen Kassen und Kassenarten sowie - innerhalb der regional gegliederten Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen - auch zwischen den Bundesländern und kleinräumig abgegrenzten Regionen Beitragssatzunterschiede von z.T. beträchtlichem Ausmaß. Diese werden hauptsächlich durch die gesetzlichen Regelungen der Mitgliederzuweisung und Kassenwahlmöglichkeiten erklärt, durch die es zu systematischen Unterschieden in der Morbidität und im Nutzungsverhalten sowie im Grundlohnniveau der Versichertenpopulationen kommt und die weder durch das Äquivalenzprinzip noch durch das Leistungsfähigkeitsprinzip gerechtfertigt werden können. Mit Hilfe von Finanzausgleichsverfahren können solche Beitragssatzunterschiede beseitigt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass nach Möglichkeit nur solche Unterschiede ausgeglichen werden, die durch nicht steuerbare Beitragssatzdeterminanten verursacht sind.

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Keywords

Regional, Soziale Sicherheit, Versicherungswirtschaft, Finanzausgleich, Modellrechnung, Raumordnung, Gesundheitswesen

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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1985), Nr.3/4, S.309-324, Abb., Tab., Lit.

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Regional, Soziale Sicherheit, Versicherungswirtschaft, Finanzausgleich, Modellrechnung, Raumordnung, Gesundheitswesen

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