Denkmalschutz in der Bewährung.
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SEBI: Zs 987-4
IRB: Z 935
IRB: Z 935
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Abstract
Die Verwirklichung des Denkmalschutzes in Bayern ist hinter den Erwartungen und Möglichkeiten, die das Bayerische Denkmalschutzgesetz bietet, zurückgeblieben. Gründe für die Schwierigkeiten beim Vollzug des Denkmalschutzes liegen vor allem darin, ,,daß die Anwendung seiner Vorschriften zu Konkurrenzen und Konflikten mit anderen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Baurechts, führen kann.'' Um die Denkmalpflege wirksam verbessern zu können, ist es notwendig, dieser Unsicherheit baldmöglichst durch Verwaltungsrichtlinien zu begegnen.
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Keywords
Denkmalschutz
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Bayerische Verwaltungsblätter, München 106 (1975), 15, S. 440-444
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Denkmalschutz