Fluglärm reduzieren: Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten. Sondergutachten. Hausdruck.

Datum

2014

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DE

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Berlin

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EDOC

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Zusammenfassung

Fluglärm stellt eine bedeutsame Quelle der insgesamt hohen Belastung durch Umgebungslärm dar. Gleichwohl ist der Fluglärmschutz im geltenden Luftverkehrsrecht insgesamt nur unzureichend gewährleistet. Auf der verfahrensrechtlichen Ebene weisen insbesondere die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Öffentlichkeitsbeteiligung beim Neu- und Ausbau von Flughäfen sowie bei der Festlegung der Flugverfahren (Flugrouten) erhebliche Defizite auf. Nach Ansicht des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) verstößt das deutsche Recht in diesem Punkt sogar gegen die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung 2011/92/EU (UVP-Richtlinie). Ein fairer Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen kann indes nur gelingen, wenn alle relevanten Folgen des Flugbetriebs geprüft und alle potenziell Betroffenen angemessen informiert werden. Auf der Ebene der inhaltlichen Anforderungen an den Umgang mit Fluglärm fehlt es oftmals an konkreten Vorgaben. Insbesondere zum aktiven Lärmschutz an der Quelle enthält sich der Gesetzgeber einer Regelung. Der SRU hat sich bereits in früheren Gutachten mit den Defiziten beim Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm befasst. In Anbetracht der fortdauernden Schwierigkeiten beim Umgang mit Fluglärm und der großen Bedeutung dieser Problematik für die Betroffenen greift der SRU das Thema Fluglärm im vorliegenden Sondergutachten erneut auf. Es widmet sich im Schwerpunkt juristischen Fragestellungen rund um Planung, Zulassung und Betrieb von Flughäfen sowie bei der Festlegung der Flugrouten.

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204 S.

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