Monitoring Schuldenbremse 2019. Beratende Äußerung nach § 81 Absatz 2 LHO.
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Datum
2019
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DE
Erscheinungsort
Hamburg
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ZLB: Kws 820 Hamburg 6: 2019
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Dokumenttyp (zusätzl.)
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Zusammenfassung
Mit dem Monitoring 2019 hat der Rechnungshof anhand von 12 Kriterien zum sechsten Mal in Folge geprüft, ob der Haushalt der Stadt auf einem sicheren Weg zur Einhaltung der Schuldenbremse ist, die ab 2020 in einer letzten Stufe voll in Kraft tritt. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind nach wie vor günstig. Hohe Steuererträge mit Zuwächsen von rund 1 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr und weiterhin niedrige Zinsen haben auch 2018 ein positives Umfeld für den Senat geschaffen. So zeigt der Jahresabschluss für die Kernverwaltung für 2018 auch einen - auf den ersten Blick - hohen Überschuss von 1,1 Mrd. Euro. Aber: Bereinigt um konjunkturelle Effekte und Sonderfaktoren wird aus dem Überschuss ein Defizit von 315 Mio. Euro. Der Schuldenstand der Stadt ist trotz der guten Konjunktur insbesondere durch Zahlungen im Zusammenhang mit der HSH Nordbank um über 1,5 Mrd. Euro gestiegen. Der Personalkörper der Stadt wächst seit Jahren stetig. Vom Senat geplante Personalreduzierungen sind nicht gelungen und werden nach Einschätzung des Rechnungshofs mit den gegenwärtigen Vorgaben auch in den nächsten Jahren nicht gelingen. Was die Strategie des Senats nicht vermochte, könnte in den kommenden Jahren durch die Demografie erzwungen werden: Bis 2026 wird über ein Viertel der Beschäftigten altersbedingt aus der hamburgischen Verwaltung ausscheiden. Gleichzeitig nehmen die Rekrutierungsschwierigkeiten zu. Das vom Rechnungshof seit Jahren angemahnte schlüssige und durchsetzbare Gesamtkonzept für die Personalstrategie wird daher immer dringender. Für geplante Großprojekte wie den Schnellbahnausbau, den Klinikneubau in Altona oder den Schul- und Hochschulausbau werden in den kommenden Jahren viele Milliarden Euro aufzubringen sein. Gleichzeitig sind - etwa im Bildungsbereich - kostenintensive neue Standards festgelegt worden. Bei den kreditär finanzierten Projekten des Mieter-Vermieter-Modells müssen die langfristigen Budgetauswirkungen beachtet werden.
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
47 S.