Forderungen an die Landwirtschaft aus der Sicht des Naturschutzes.
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1986
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SEBI: Zs 103
IRB: Z 995
BBR: Z 206
IFL: I 1080/c
IRB: Z 995
BBR: Z 206
IFL: I 1080/c
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Zusammenfassung
Das Stellen von Forderungen des Naturschutzes an die Landwirtschaft lässt erkennen, dass die Zielvorstellungen beider Bereiche über die Gestaltung der Agrarlandschaft mehr oder weniger divergieren. Dies führt zu der Frage, zu welchen Gunsten eine das Allgemeinwohl im Auge zu behaltende Entscheidung bei Raumordnungsverfahren und Landesplanungsmaßnahmen getroffen werden muss. Die Landwirtschaft soll sich im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes einer Wirtschaftsweise bedienen, die den ökologischen Erfordernissen ausreichend Rechnung trägt. Die Landwirtschaft ist kein Wirtschaftszweig, den man hinsichtlich der Anwendungg ökonomischer Prinzipien uneingeschränkt mit anderen Wirtschaftszweigen vergleichen kann. Es werden Möglichkeiten einer ökologisch wertvollen Nutzung untersucht und am Beispiel des Industriepflanzenanbaues erläutert. Programmpunkte sind die Reduzierung des Herbizideinsatzes, die umweltgerechte Beseitigung der tierischen Exkremente, die Renaturierung der Auelandschaften und die Energienutzung. (hg)
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Neues Archiv für Niedersachsen, Göttingen 35(1986), Nr.2, S.136-152, Abb.;Lit.