Planungsprobleme durch holzbearbeitenden Betrieb neben Wohnbebauung. Klage des Betriebsinhabers gegen Bebauungsplan hatte Erfolg.

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1982

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Abwägungsmängel bei der Aufstellung eines Bebauungsplans in der Nähe eines bestehenden Tischlereibetriebs mit Sägewerk und Zimmerei. Die Klage des Betriebsinhabers gegen den Bebauungsplan für Wohnzwecke hatte Erfolg, insbesondere weil die Gemeinde das Gebot der gerechten Abwägung öffentlicher und privater Belange verletzt und nicht die vorhandenen und noch zu erwartenden Emissionen ermittelt hatte. Auch vom Abwägungsergebnis her genügte der Plan nicht den an ihn zu stellenden Anforderungen; denn von der Planung musste bei einem Nichteinbeziehen der dem Betriebsinhaber gehörenden Flächen in das Plangebiet verlangt werden, dass sie auf die Bestandsschutz genießende Nutzung und auch auf etwaige Erweiterungsabsichten des Betriebes Rücksicht nahm. bm

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Bauen mit Holz 83(1981)Nr.12, S.8O7

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