Bauplanungsrecht und privatrechtlicher Immissionsschutz. Zugleich eine Anmerkung zum "Tennisplatz-Urteil" des BGH vom 17.12.1982 - V ZR 55/82 - BauR 1983, 181.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Der Autor setzt sich mit dem Tennisplatz-Urteil des BGH vom 17.12.1982 (Baurecht 1983, 181) auseinander und kommt zu dem Ergebnis, dass die einfache Baugenehmigung zivilrechtliche Abwehransprüche nicht auszuschließen vermag. Versuche, ihr im Rahmen des zivilrechtlichen Nachbarschaftsverhältnisses eine gestaltende Wirkung beizugeben, sind mit der bestehenden Gesetzeslage nicht vereinbar. Ergeben sich aus der unterschiedlichen Nutzung der Grundstücke Konflikte, so sind diese im Bebauungsplan selbst zu bewältigen. Das gilt gerade auch für miteinander kollidierende Eigentumsinteressen. Damit erfüllt der Bebauungsplan - neben anderen Aufgaben - die gleiche Funktion des Interessenausgleiches, die dem § 906 BGB zukommt. rh

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Immissionsschutz, Bauplanungsrecht, Baunutzungsverordnung, Sportanlage, Tennisplatz

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Baurecht 15(1984)Nr.2, S.134-138, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Recht, Immissionsschutz, Bauplanungsrecht, Baunutzungsverordnung, Sportanlage, Tennisplatz

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries