Modellvorhaben zur Stadterneuerung in den fünf neuen Bundesländern. Ein Zwischenbericht aus der Stadt Brandenburg.
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IRB: Z 381
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Abstract
In fünf Städten der neuen Bundesländer werden Stadterneuerungsmaßnahmen auf der Grundlage des Planungs- und Städtebauförderungsrechtes der Bundesrepublik modellhaft durchgeführt.Neben Brandenburg fiel die Auswahl auf Stralsund, Meißen, Weimar und Halberstadt.In Brandenburg wurde im März 1990 mit der Arbeit begonnen.Auswertung der einjährigen Erfahrung.Sämtliche Planungsschritte sind in eine städtebauliche Rahmenplanung eingebettet.Der Rahmenplan wird von sechs Fachgutachten untersetzt.Herausarbeitung von Entwicklungszielen der Stadterneuerung Brandenburgs.Umfangreiche Voruntersuchungen von Einzelgebäuden.Ermittlung des erforderlichen Substanzsicherungsbedarfes.Entwicklung von Erfassungsbögen sowie ein spezielles EDV-Programm.Beispiel einer Gebäudecheckliste.Durchführung der freihändigen Vergabe, jedoch stets auf der Grundlage mehrerer, konkurrierender Angebote.Bearbeitungsstand von Februar 1991.Maßnahmen der technischen Infrastruktur werden aus Städtebauförderungsmitteln finanziert.Öffentlichkeitsarbeit des Sanierungsträgers.Als Basis für die Arbeitsorganisation wurde in Brandenburg der Weg von Arbeitsgemeinschaften, sogenannter Tandems, gewählt.(Bi)
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Sanierungsgebiet, Bausubstanz, Sanierungsträger, Vorbereitende Untersuchung, Finanzierung, Ausschreibung, Vergabe, Städtebauförderung, Rahmenplanung, Sicherung, EDV-Programm, Technische Infrastruktur, Öffentlichkeitsarbeit, Arbeitsorganisation, Stadterneuerung, Sanierung
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Bauzeitung 45(1991), Nr.5, S.327-328, Abb.
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Sanierungsgebiet, Bausubstanz, Sanierungsträger, Vorbereitende Untersuchung, Finanzierung, Ausschreibung, Vergabe, Städtebauförderung, Rahmenplanung, Sicherung, EDV-Programm, Technische Infrastruktur, Öffentlichkeitsarbeit, Arbeitsorganisation, Stadterneuerung, Sanierung