Aus der Hamburger Rechtsprechung in Mietsachen.
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1974
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ZZ
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IRB: Z 954
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Zusammenfassung
Der Verfasser will durch diesen Beitrag versuchen, klarzumachen, welche Gerichte in Hamburg für Miet- und Pachtstreitigkeiten zuständig sind. Er glaubt, daß, wenn die Rechtsprechung auf diese Weise transparenter gemacht wird, sich das Prozeßrisiko verringert bzw. die Prozeßaussichten überschaubarer werden.
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Hamburger Grundeigentum, Hamburg (1974) S. 507-518