Kleingartenplanung. Der Kleingartenentwicklungsplan der Stadt Gelsenkirchen.
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IRB: Z 902
SEBI: Zs 3096-4
BBR: Z 114
IFL: I 435/8
SEBI: Zs 3096-4
BBR: Z 114
IFL: I 435/8
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Abstract
Der Kleingartenentwicklungsplan (KEP) ist Grundlage für die Koordination aller Aktivitäten der Verwaltung, die sich auf Kleingärten beziehen. Bauleitplanung, Liegenschaftswesen und besonders die Investitionsplanung, sollen ihre Arbeiten anhand des KEP aufeinander abstimmen. Mit dem KEP wird gemäß dem Lösungsvorschlag ein Rahmenprogramm verabschiedet. In Zukunft wird über jede Einzelmaßnahme weiterhin gesondert entschieden werden müssen, wobei die Entscheidungsgrundlage aus dem KEP entwickelt und mit der mittelfristigen Investitionsplanung abgestimmt sein muss. Weil der KEP unmittelbar raum- und entwicklungsbedeutsam ist und das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohner nachhaltig berührt, wird er als gemeindlicher Entwicklungsplan gemäß Bundesbaugesetz beschlossen. -z-
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Stadtplanung, Freiflächenplanung, Entwicklungsplanung, Kleingartenplanung
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Natur u.Landschaft, Stuttg. 56(1981)Nr.12, S.456-460, Abb., Tab.
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Stadtplanung, Freiflächenplanung, Entwicklungsplanung, Kleingartenplanung