Die 2. Stufe des Energiebinnenmarktes und ihre Umsetzung auf bundesdeutscher Ebene.

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Köln

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ZLB: 97/2234

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DI

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Abstract

1992 wurde von der EG-Kommission ein Vorschlag vorgelegt, der sich mit einer Richtlinie des Rates betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt beschäftigt. In diesem Vorschlag geht es im wesentlichen darum, die vorhandenen Versorgungsmonopole schrittweise aufzulockern und damit den Wettbewerb in den Wirtschaftsbereichen zu erzielen. Die vorgelegten Richtlinien richten sich also gegen die nationalen Versorgungssysteme, wenn diese zu Marktbeschränkungen auf europäischer Ebene führen. Einhergehend mit dieser Thematik ist die Verpflichtung zur Durchleitung fremden Stroms, die unterschiedlich umfangreich sein kann. So kann einerseits der Fall eintreten, daß der Gebietsversorger im Einzelfall einen zu seinem Gebiet gehörenden Kunden an einen Konkurrenten verliert, oder aber die Leitungskapazität kann sich auf das gesamte Netz erstrecken. Die Autorin plädiert für das Mißbrauchsmodell und lehnt das Pool-Modell ab. kirs/difu

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XVI, 161 S.

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