Verkehrssicherung an Fließgewässern. Merkblatt DWA-M 616. Juni 2017.
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DE
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Hennef
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ZLB: Kws 256/385
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Abstract
Die Verkehrssicherungspflicht des Unterhaltungspflichtigen ist ein wichtiger Bestandteil der Gewässerunterhaltung. Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht? Wen oder Was betrifft sie? Die Rechtsprechung hat aus den Paragraphen 823 und 836 BGB die allgemeine Pflicht entwickelt, das eigene Verhalten so einzurichten und gewisse Tätigkeiten so zu regeln, dass Schädigungen Dritter vermieden werden. Jeder, der in seinem Verantwortungsbereich Gefahrenquellen schafft oder andauern lässt, muss die ihm möglichen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um daraus drohende Gefahren für Dritte abzuwenden. Es geht also sowohl um das eigene Handeln als auch um die Sicherung von Gefahrenquellen an Fließgewässern und in der Aue. Die Verkehrssicherung ist für die Praxis der Gewässerunterhaltung ein wichtiges Thema. Das Merkblatt soll an Hand von Beispielen zeigen, wie die Verkehrssicherungspflicht vor Ort aussehen kann. Es richtet sich an alle, die in der Gewässerunterhaltung und im Gewässerausbau tätig sind.
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95 S.
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DWA-Regelwerk; M 616