Verkehrssicherung an Fließgewässern. Merkblatt DWA-M 616. Juni 2017.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Hennef

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: Kws 256/385

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die Verkehrssicherungspflicht des Unterhaltungspflichtigen ist ein wichtiger Bestandteil der Gewässerunterhaltung. Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht? Wen oder Was betrifft sie? Die Rechtsprechung hat aus den Paragraphen 823 und 836 BGB die allgemeine Pflicht entwickelt, das eigene Verhalten so einzurichten und gewisse Tätigkeiten so zu regeln, dass Schädigungen Dritter vermieden werden. Jeder, der in seinem Verantwortungsbereich Gefahrenquellen schafft oder andauern lässt, muss die ihm möglichen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um daraus drohende Gefahren für Dritte abzuwenden. Es geht also sowohl um das eigene Handeln als auch um die Sicherung von Gefahrenquellen an Fließgewässern und in der Aue. Die Verkehrssicherung ist für die Praxis der Gewässerunterhaltung ein wichtiges Thema. Das Merkblatt soll an Hand von Beispielen zeigen, wie die Verkehrssicherungspflicht vor Ort aussehen kann. Es richtet sich an alle, die in der Gewässerunterhaltung und im Gewässerausbau tätig sind.

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

95 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

DWA-Regelwerk; M 616