Die immissionsschutzrechtliche Nachsorgepflicht. § 5 Abs.3 BImSchG als Mittel zur Verhinderung künftiger Industriealtlasten.

Pro Universitate Verlag
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Pro Universitate Verlag

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Sinzheim

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 95/3119

item.page.type

item.page.type-orlis

DI
S

relationships.isAuthorOf

Abstract

In der Bundesrepublik wurden 1988 ca. 50.000 genehmigungsbedürftige Industrieanlagen betrieben, die ein erhebliches Störfall- und Schadstoffrisiko darstellen. Die Studie untersucht die Neuregelung der immissionsschutzrechtlichen Nachsorgepflicht, § 5 Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), aus dem Jahre 1990 als Mittel zur Verhinderung künftiger Industriealtlasten. Nach dieser Norm muß der Anlagenbetreiber bestimmte Pflichten in der Stillegungs- und Nachbetriebsphase erfüllen. Zum Anfang stellt der Autor die bisherige Rechtslage dar, wonach eine erforderliche Bodensanierung oft der Grundstückseigentümer, bei dessen Ausfall die Kommune durchführen und bezahlen mußte, wenn der Anlagenbetreiber nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden konnte. Daran schließt sich eine Beschreibung des § 5 Abs. 3 BImSchG mit einem Vergleich der Stillegung nach dem Bundesberggesetz, dem Abfallgesetz und dem Atomgesetz an. Der Autor schlägt am Schluß eine konkrete Normänderung zum BImSchG vor. rebo/difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

XVII, 148 S.

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Wissenschaftliche Schriften. Recht