Rechtsstellung und Rechtsschutz der gemeindlichen Selbstverwaltung.Eine verfassungstheoretische Untersuchung auf rechtsgeschichtlicher und rechtsvergleichender Grundlage.

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SEBI: 70/810

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Abstract

Wenngleich die gemeindliche Selbstverwaltung nicht mehr aus einem Dualismus von Staat und Gesellschaft begriffen werden kann, so erweist sich die pluralistische Struktur des heutigen Gemeinwesens insoweit als differenziert genug, um ein bestimmtes Maß an Offenheit zu fordern und nachdrücklich auf der Erarbeitung konkreter Verteilungsgesichtspunkte zwischen Staat und gemeindlicher Selbstverwaltung zu bestehen.Es erscheint notwendig, die nur begrenzte Brauchbarkeit der überkommenen Methoden der Normenkonkretisierung im Rechtsbereich des Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG und die Gefahren der Verwendung überkommener staatstheoretischer Grundbegriffe aus der Sicht der Allgemeinen Rechtslehre, der Dogmatik der subjektiv öffentlichen Rechte und der Verfassungstheorie sichtbar zu machen.Die Arbeit will anhand verschiedener Kriterien analysieren, ob der Ausbau der gemeindlichen Selbstverwaltung nach dem 2.Weltkrieg und angesichts der grundgesetzlichen Verstärkung dieser Institution wirklich so modellgetreu erfolgt ist, wie das vielfach angenommen wird.

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Kommunale Selbstverwaltung, Grundgesetz, Rechtswissenschaft, Kommunalrecht, Rechtsstellung, Rechtsschutz, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Rechtsstaatsprinzip, Kommunalaufsicht, Staatsverwaltung, Mittelbarkeit

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Köln, (1969) XXXVII, 241 S., Lit.

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Kommunale Selbstverwaltung, Grundgesetz, Rechtswissenschaft, Kommunalrecht, Rechtsstellung, Rechtsschutz, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Rechtsstaatsprinzip, Kommunalaufsicht, Staatsverwaltung, Mittelbarkeit

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