Der Staat. Betrachtungen über Grundlagen und Grenzen der hoheitlichen Gewalt. 2. überarb. Aufl.
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DE
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Kiel
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ZLB: 2008/2130
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Abstract
Von der Antike über das Mittelalter bis zur Aufklärung und Industrialisierung hat man beobachtet, dass der Staat seine Allzuständigkeit, Allkompetenz und ausschließliche Gebietshoheit mannigfaltig verändert und schließlich zunehmend eingebüßt hat. Zwar haben sich seine Aufgaben in mancherlei Hinsicht verändert, seine politische Organisation hat sich jedoch erhalten. Auch heute bleibt der Zweck des Staates die Bewahrung von Sicherheit, Frieden und Freiheit der sich ihm unterordnenden Menschen. Seine Aufgabe ist es auch heute, über den Rechtsstaat zu wachen, aber auch die Sicherung sozialer Standards zu gewährleisten. Bis heute behält der Staat seine über Jahrhunderte gewachsene gesellschaftsintegrierende Kraft nicht nur bei, sondern nimmt sie verstärkt wahr in Bezug auf die große Herausforderung für den Bürger, sich in einem politischen Mehrebenensystem zu orientieren. So wandelte sich das politische Gemeinwesen zum integrierten Verfassungsstaat, dessen Souveränität in seiner Fähigkeit liegt, einen angemessenen Platz in der internationalen Gemeinschaft einzunehmen.
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XIII, 93 S.
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Arbeitspapier; 82