Verstoßen gemischt-öffentliche Unternehmen, an denen der Bund und die Länder gemeinsam in privatrechtlicher Organisation beteiligt sind, gegen den Grundsatz des Verbots der Mischverwaltung?
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1991
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 92/856
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Bund beteiligt sich an vielen privatrechtlichen Unternehmensformen, um so auf wichtige Branchen in Wahrnehmung staatlicher Interessen Einfluß zu nehmen.Hier steht die Rechtmäßigkeit der gemisch-öffentlichen Unternehmen, an denen der Bund und die Länder gemeinsam beteiligt sind, zur Debatte. Durch diese Unternehmensform könnte das Bundesstaatsprinzip umgangen sein, indem die im Grundgesetz vorgesehenen Verwaltungstypen in verfassungswidriger Weise vermischt werden.Insbesondere könnte ein Verstoß gegen die Lehre vom Verbot der Mischverwaltung vorliegen, wonach jede funktionelle oder organisatorische Verflechtung der Verwaltung von Bund und Ländern unzulässig ist.Die Untersuchung ergibt, daß diese Lehre abzulehnen ist, da das Grundgesetz durchaus Mischverwaltungen vorsieht, z.B. bei Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91a, b GG) oder in der Rechtsaufsicht des Bundes über die Landesverwaltung (Art. 84 GG). Untersucht wird insbesondere die Beteiligung des Bundes und Nordrhein-Westfalens an der Kernforschungsanlage Jülich und am Flughafen Köln/Bonn. lil/difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Bonn: (1991), ca. 170 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1991)