Wann empfiehlt sich ein Sachverständigengutachten bei nicht ausgeführten Reparaturen?
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IRB: Z 1399
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Zusammenfassung
Die Übernahme von Schönheitsreparaturen in Mietwohnungen durch den Mieter entspricht einer allgemein üblichen Vereinbarung. Es wird dargestellt, ob Schönheitsreparaturen in Formularmietverträgen übernommen werden können, sowie die Auswirkung überraschender Klauseln und von Verstößen gegen die Generalklausel. Abschließend wird der Begriff der Schönheitsreparatur definiert, sowie die Rechtslage bei nicht ausgeführten fälligen Schönheitsreparaturen beschrieben. eb
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Recht, Wohnung, Mietvertrag, Schönheitsreparatur, Formularmietvertrag, Überraschungsklausel, Generalklausel, Begriffsbestimmung, Nichterfüllung
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Zeitschrift für das gesamte Sachverständigenwesen 1(1980)Nr.3, S.45-47, Lit.
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Recht, Wohnung, Mietvertrag, Schönheitsreparatur, Formularmietvertrag, Überraschungsklausel, Generalklausel, Begriffsbestimmung, Nichterfüllung