Städtebauliche Verträge und Vergaberechtsprechung.
Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Städtetag Nordrhein-Westfalen
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DE
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Köln
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ZLB: 4-Zs 2851
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RE
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Abstract
Ausgelöst durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf für die kommunale Praxis überraschend den Verkauf kommunaler Grundstücke unter bestimmten Voraussetzungen als ausschreibungspflichtig angesehen. Die Rechtsprechung vollzieht damit eine Kehrtwende, die mit erheblichen Einschränkungen kommunaler Handlungsspielräume verbunden ist. Nach den nunmehr vorliegenden Entscheidungen ist in vielen Fällen kommunaler Grundstücksveräußerungen zu überprüfen, ob ein öffentlicher Bauauftrag im Sinne des § 99 Abs. 3 GWB vorliegt, der grundsätzlich unter den Anwendungsbereich des Vergaberechts fällt, soweit der von der Europäischen Union (EU) vorgegebene Schwellenwert von 5 150 000 Euro überschritten wird. In drei Entscheidungen ist das OLG Düsseldorf vom Vorliegen einer Baukonzession und damit einer Ausschreibungspflicht beim Verkauf kommunaler Grundstücke ausgegangen. In dem Beitrag werden die Sachverhalte sowie die wesentlichen Aspekte dargestellt, die die Vergabepflicht begründen: Beschluss zum Flugplatz Ahlhorn, Beschluss zu Grundstücksverkäufen der Städte Wuppertal und Oer-Erkenschwick. Weitere Entscheidungen von Vergabekammern zur gleichen Problematik liegen aus Brandenburg und Baden-Württemberg sowie aus Bremen und München vor, die ebenfalls dargestellt werden. Der Deutsche Städtetag (DST) hat zwischenzeitlich eine Initiative zur Änderung des Vergaberechts gestartet, um eine Korrektur der Rechtsprechung zu erwirken. difu
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Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Nr. 5
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S. 102-108