Rechtsschutzmöglichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland gegen die mißbräuchliche Inanspruchnahme internationaler Bankgarantien.
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1985
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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4
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Zusammenfassung
Obwohl im deutschen Recht im Gegensatz zu anderen Rechtssystemen anerkannt ist, dass die Abstraktheit bedingungsloser Garantien durch den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung durchbrochen werden kann, ist die damit einhergehende Rechtsschutzmöglichkeit für den Garantieauftraggeber in der Rechtspraxis nur von eingeschränkter Bedeutung. Der von der deutschen Rechtsprechung geforderte Nachweis der missbräuchlichen Inanspruchnahme durch liquide Beweismittel und der bei indirekten Garantien zu führende Nachweis der doppelten Rechtsmissbräuchlichkeit kann im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens aus praktischen Gründen nur in einigen wenigen Ausnahmefällen erbracht werden. (rh)
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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 8(1985), Nr.5, S.209-211, Lit.