Altenplan-Entwurf.

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1977

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SEBI: 77/5360

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Zusammenfassung

Mit der Aufstellung des Altenplans erfüllt der Kreis eine gesetzliche Verpflichtung. Die Planung der Altenhilfe hat darüber hinaus die Aufgabe, die Vorstellungen des Kreises mit den übrigen Trägern der Altenhilfe zu koordinieren. Damit soll erreicht werden, daß die Aufwendungen der Altenhilfe zu einer größtmöglichen Verbesserung der Lage der alten Menschen führen. Die Planaussagen umfassen vier größere Teilbereiche die offene Altenhilfe, Wohnungsbau und Wohnungsmodernisierung für alte Menschen, Heime für alte Menschen und teilstationäre Einrichtungen. Wesentliche Aufgabe der Altenhilfe ist es, den Menschen so lange wie möglich die Führung eines selbständigen Haushalts zu ermöglichen. In diesem Sinne wird Altenhilfe als Hilfe zur Selbstgestaltung des Lebens verstanden.

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Böblingen: (1977), 80 S., Kt.; Tab.

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