Rechtsfragen bei der Durchsetzung von Baupflichten.

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SEBI: Zs 3022-4
IRB: Z 1243

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Abstract

Die im Regierungsentwurf vorgesehene Regelung macht deutlich, dass die Einführung des Baugebots und seine Qualifizierung als milderes Mittel gegenüber der Enteignung nicht ein günstigeres Ergebnis für den auf spekulativen Gewinn bedachten Eigentümer waren. Gegenüber der Zuordnung von Baugebot und Enteignung als Verfahrensverschränkung hat sie den Vorteil, an der rechtssystematischen klaren und leichter zu praktizierenden Verfahrensstufung im Prinzip festzuhalten, aber den dem Eigentümer daraus unter Umständen zuwachsenden Verzögerungsgewinn zu verhindern. Das auch nach der Neuregelung mögliche Modelle der Verfahrensverschränkung macht deutlich, dass die vorgesehene Regelung der Verfassung entspricht. rh

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Baurecht, Bodenrecht, Bauordnungsrecht, Baupflicht, Baugebot, Bauland, Bebauungsplan, Enteignung, Wertermittlung

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 4(1981)Nr. 6, S. 258-264, Lit.

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Baurecht, Bodenrecht, Bauordnungsrecht, Baupflicht, Baugebot, Bauland, Bebauungsplan, Enteignung, Wertermittlung

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