Aufgabenstellung des Bauherrn. Energietechnische Randbedingungen, Größe und Form des Baukörpers weitgehend bestimmend.

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IRB: Z 11

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Anwendung der Kraft-Wärme-Kopplung in der Schweiz im Zusammenhang mit der besseren Brennstoffbewirtschaftung, der Nutzung von Abwärme aus nuklear-thermischen Kraftwerken und der Schaffung besserer Umweltverhältnisse. Wärmeversorgung kantonaler und weiterer öffentlicher Bauten in den Krankenhaus- und Hochschulgebieten sowie von Wohnbauten in der naeheren Umgebung mit dem Heizkraftwerk Aubrugg. Verbundbetrieb der städtischen Kehrrichtverbrennungsanlage (KVA) Hagenholz und des Fernheizkraftwerkes (FHK) der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH). Maßnahmen zur optimalen Ausbeute elektrischer Energie im Kraft-Wärme-Kopplungsprozess und hinsichtlich der Forderung der Strombezieherseite nach Spitzendeckungsenergie. ub

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Versorgung, Wärme, Elektrizität, Heizkraftwerk, Energieverbund, Kraft-Wärme-Koppelung

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Schweizer Ingenieur und Architekt 97(1979)Nr.25, S.459-462, Abb., Tab.

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Versorgung, Wärme, Elektrizität, Heizkraftwerk, Energieverbund, Kraft-Wärme-Koppelung

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