Die baurechtliche Rechtsprechung des BGH zur Schadensberechnung auf fiktiver Basis am Beispiel der nicht angefallenen Umsatzsteuer.

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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558

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RE

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Abstract

Unter teilweiser Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung verneinte der BGH mit Urteil vom 22.7.2010 die Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer im Rahmen des Schadensersatzanspruchs "statt der Leistung" für noch nicht beseitigte Mängel an einem Bauwerk. Bei genauerer Analyse geht das Ergebnis dieser Entscheidung weit über diesen Streitpunkt hinaus und könnte sogar eine nicht unbedeutende Änderung der baurechtlichen Judikatur zur fiktiven Schadensabrechnung zur Folge haben. Dies betrifft insbesondere die Fälle, in denen der BGH dem Besteller eine Dispositionsfreiheit postuliert und ihm vollen Schadensersatz in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten gewährt, obwohl es dem Besteller an einer konkreten äquivalenten Vermögenseinbuße fehlt, weil er etwa das Bauwerk vor Mängelbeseitigung veräußert. Der Beitrag untersucht inwieweit dies wirklich zutrifft und ob dem BGH in der Sache beigepflichtet werden kann.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 3

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S. 131-136

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