Vergabe von Konzessionen. Überblick über die neuen Regelungen im GWB-Entwurf.

Werner
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Herausgeber

Werner

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Köln

Sprache

ISSN

1617-1063

ZDB-ID

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ZLB: R 628 ZA 3503

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Mit der Richtlinie 2014/23/EU des europäischen Parlaments und Rates vom 26.02.2014 über die Konzessionsvergabe sind erstmals Regelungen geschaffen worden, die sich mit der Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen befassen. Die Bestimmungen sind am 17.04.2014 in Kraft getreten und - abgesehen von einigen Ausnahmen - innerhalb von zwei Jahren (bis zum 18.04.2016) in nationales Recht umzusetzen. Der Entwurf des GWB vom 08.07.2015 enthält deshalb schon eine Reihe von Regelungen, die die Vergabe von Konzessionen betreffen. Die Bestimmungen beziehen sich auf zahlreiche Sachverhalte, wie beispielsweise die Überlassung von Pflegepersonal, die berufliche Bildung, Messen, Kongresse, Kulturveranstaltungen, Betrieb von Kantinen, Rettungsdienste usw., die zuvor nicht Gegenstand von Vergabeentscheidungen waren. Die Ausschreibung von Konzessionen war nur erforderlich, soweit an der Auftragserteilung ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse (sog. Binnenmarktrelevanz) bestand, was im Einzelfall zu prüfen war. Das wird sich zukünftig im Bereich der Dienstleistungen ändern. Da es im Baubereich immer schon Konzessionen gab, soll der Schwerpunkt hier bei den Dienstleistungskonzessionen liegen. Für die Vorbereitung von Ausschreibungen im Bereich der Konzessionen, ist es sinnvoll, sich zunächst die Verknüpfungen zwischen Richtlinie und GWB anzusehen. Ein weiterer Gesichtspunkt ist, ob Dienstleistungskonzessionen zwingend ein "Beschaffungselement" erfordern. Die Ermittlung des Betriebsrisikos ist weiterhin erforderlich, um durch diese Abgrenzung dem Schwellenwert sicher zu bestimmen. Diese Gesichtspunkte werden im Beitrag erläutert.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Vergaberecht

Ausgabe

Nr. 2

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Seiten

S. 162-165

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