Zweckbindung und -änderung präventiv und repressiv erhobener Daten im Bereich der Polizei.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 98/290

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DI

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Abstract

Durch das Bundesverfasungsgerichtsurteil zum Volkszählungsgesetz ist die datenschutzrechtliche Entwicklung im Polizeirecht maßgeblich geprägt. In dem Urteil werden eine effiziente Gefahrenabwehr und Strafverfolgung als mögliche überwiegende Interessen der Allgemeinheit angeführt, die die Geheimhaltungsinteressen des einzelnen zurücktreten lassen können. Gegenstand der Untersuchung ist die Datenerhebung und Verarbeitung im präventiven und repressiven polizeilichen Tätigkeitsbereich. Besonders im Datenerhebungs- und verarbeitungsbereich treffen Individualinteressen und Interessen der Allgemeinheit zusammen und es kann zu Kollisionen innerhalb des Rechtsstaatsprinzips kommen. Die Zweckbindungs- und Zweckänderungsvorschriften müssen vom Gesetzgeber so gestaltet sein, daß sie für die Polizei auch vollziehbar sind. kirs/difu

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407 S.

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Schriften zum Recht des Informationsverkehrs und der Informationstechnik; 14