Die Haftung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten bei gemeinschaftsrechtswidrigen nationalen Verwaltungsakten.
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SEBI: 82/2610
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Zusammenfassung
Nationale Verwaltungsakte können aus zwei Gründen mit dem Recht der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) unvereinbar sein: Entweder führt der Mitgliedstaat bereits an sich rechtswidriges sekundäres Gemeinschaftsrecht durch oder Maßnahmen der innerstaatlichen Organe stehen im Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht.Wenn dem betroffenen Gemeinschaftsbürger hierdurch Schäden entstehen, erhebt sich die Frage, ob und von wem er Wiedergutmachung seines Schadens verlangen kann.In Betracht kommen sowohl Staatshaftungsansprüche gegen den Mitgliedstaat als auch eine außervertragliche Haftung der Gemeinschaft nach Art. 215 (2) EWG-Vertrag.In der vorliegenden Arbeit wird erstmals versucht, das geschilderte Problem im Zusammenhang unter Heranziehung der Rechtsprechung vor allem des Europäischen Gerichtshofs und der Literatur abzuhandeln.Erörtert werden auch Konkurrenzprobleme sowie Ausgleichsansprüche zwischen Mitgliedstaat und der Gemeinschaft und die Möglichkeit diplomatischen Schutzes. chb/difu
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Gemeinschaftsrecht, Haftung, Mitgliedstaat, Nationaler Verwaltungsakt, Rechtswidrigkeit, Wiedergutmachungsanspruch, Rechtsschutz, Rechtsprechung, Verwaltungsrecht, Gesetzgebung
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Baden-Baden:Nomos (1982), 309 S., Lit.(jur.Diss.; Saarbrücken 1982)
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Gemeinschaftsrecht, Haftung, Mitgliedstaat, Nationaler Verwaltungsakt, Rechtswidrigkeit, Wiedergutmachungsanspruch, Rechtsschutz, Rechtsprechung, Verwaltungsrecht, Gesetzgebung
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Schriftenreihe europäische Wirtschaft; 114