Begünstigende Verwaltungsakte mit Bedingungen, Einschränkungen und Auflagen.
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Datum
1979
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ZZ
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SEBI: 80/201
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DI
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Zusammenfassung
Bedingungen, Befristungen, Widerrufsvorbehalte und Auflagen sind in der Verwaltungspraxis beliebte Nebenbestimmungen des Verwaltungsakts. Dies beruht darauf, daß die Behörde durch diese Nebenbestimmungen ihre Maßnahmen feiner auf den Einzelfall abstimmen kann als durch die einfache Alternative zwischen der Gewährung oder Ablehnung eines begünstigenden Verwaltungsakts (VA). Im Falle des begünstigenden VA findet so durch eine Nebenbestimmung ein Ausgleich zwischen dem Interesse des Antragstellers, das auf Gewährung gerichtet ist, und den öffentlichen Belangen statt. Durch diese Gegenläufigkeit steht die Zuordnung der gesamten Regelung oder ihrer Teile zu den Normen über begünstigende oder belastende VAe in Frage. In der Abhandlung werden zunächst begriffliche und rechtsgeschichtliche Grundlagen gelegt; sodann wird auf die einzelnen Nebenbestimmungen hinsichtlich ihrer Aufgaben und Wirkungen, ihrer Unterscheidungskriterien, der Rechtsgrundlagen für derartige VAe, allgemeiner Rechtmäßigkeitserfordernisse, der Rechtswidrigkeitsfolgen und der Behandlung im Verwaltungsprozeß eingegangen. chb/difu
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Göttingen: Schwartz (1979), XIV, 362 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1979)
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Serie/Report Nr.
Göttinger rechtswissenschaftliche Studien; 103