Vom Konsilium zum Imperium. Die Vorgeschichte der österreichischen Denkmalschutzgesetzgebung.

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IRB: Z 1342

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Um die Existenz des österreichischen Denkmalschutzgesetzes wissen zumindest die Betroffenen, also die Eigentümer, Besitzer und Sachwalter von Denkmalen. Daß es 1923 beschlossen wurde, ist gewiß nur wenigen bekannt. Von seiner mehr als neunzigjährigen Vorgeschichte muß jedoch angenommen werden, daß sich ihre Kenntnis auf einen kleinen Kreis von Juristen und Denkmalpflegern beschränkt. In diesem Beitrag wird die in Verbindung mit dem Ausfuhrverbotsgesetz 1918 zum Denkmalschutzgesetz des Jahres 1923 führende Entwicklung mit knapper inhaltlicher Charakterisierung in chronologischer Reihenfolge ausgeführt. (-y-)

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Denkmalschutzgesetz, Gesetzentwurf, Vorgeschichte, Entwicklung, Recht, Denkmalschutz

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Österreichische Zeitschrift für Kunst und Denkmalpflege 45(1991), Nr.3/4, S.160-173, Lit.

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Denkmalschutzgesetz, Gesetzentwurf, Vorgeschichte, Entwicklung, Recht, Denkmalschutz

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