OLG Hamm, Beschluß v. 27.9.1983 - Az. 4 REMiet 14/82.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1052
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Haben die Parteien eines Wohnungsmietvertrages einen Verteilungsmaßstab für die vom Mieter zu tragenden verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Wasser, Abwasser, Müll) nicht vereinbart, so ist die Verteilung dieser Nebenkosten durch den Vermieter unter die Mietparteien nach dem Flächenmaßstab, d.h. nach dem Verhältnis der verschiedenen Wohnungsflächengröße nicht schlechthin in jedem Falle unbillig i.S. der BGB §§ 315, 316 und deshalb unverbindlich. Die Beurteilung der Unbilligkeit ist vielmehr Sache der Prüfung des Einzelfalles. -z-

Beschreibung

Schlagwörter

Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Wohnraum, Mietvertrag, Nebenkosten, Verteilungsmaßstab, Rechtsprechung, Rechtsentscheid, Beschluss, Mehrfamilienhaus, Bürgerliches Gesetzbuch, OLG-Urteil, Paragraph 315, Paragraph 316

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Wohnungswirtschaft & Mietrecht, Köln (1983)Nr.11, S.315-317 Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Wohnraum, Mietvertrag, Nebenkosten, Verteilungsmaßstab, Rechtsprechung, Rechtsentscheid, Beschluss, Mehrfamilienhaus, Bürgerliches Gesetzbuch, OLG-Urteil, Paragraph 315, Paragraph 316

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries