Finanzämter vs. Kommunen - widersprüchliche Rechtsprechung der Finanzgerichte Köln und Düsseldorf zur Organschaft bei BgAs.

Kohlhammer
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Stuttgart

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0342-5592

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ZLB: Kws 750 ZB 6805
BBR: Z 477

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RE

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Abstract

Volkswirtschaftlich muss die Frage gestellt werden, wie sinnvoll es ist, wenn die eine Ebene des Staates Einnahmequellen aus der anderen Ebene des Staates generiert. Steuerpflichten der Kommunen führen unweigerlich zur Vergrößerung des Haushaltsdefizits. Ein vergrößertes Haushaltsdefizit wiederum führt zur Notwendigkeit erhöhter Finanzzuwendungen des Landes an die Kommunen. Mit anderen Worten: Die Besteuerung der Kommunen führt zu erhöhten Steuereinnahmen; gleichzeitig muss das Land aber die Defizite von Kommunen ausgleichen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit eine Aufteilung der kommunalen Tätigkeit in steuerpflichtige und nicht steuerpflichtige Bereiche sinnvoll ist. Sofern die Besteuerung allein dem Schutz der Privatwirtschaft dient, könnte dies vielleicht über alternative Rechtsgestaltungen gewährleistet werden. Ganz unerfreulich wird es für die Kommunen, wenn die Finanzgerichte unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten und so die Planbarkeit von kommunalen Kosten erschwert wird. Aktuell gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen bei den Finanzgerichten Köln und Düsseldorf zur Organschaft von Betrieben gewerblicher Art.

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Verwaltungsrundschau

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Nr. 1

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S. 5-7

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