Abfallwirtschaftsplan. Abfälle aus Haushaltungen.

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Hamburg

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ZLB: 2002/3279-4

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Abstract

Der Abfallwirtschaftsplan regelt die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen Hamburgs. Er schreibt den Abfallwirtschaftsplan Siedlungsabfälle - Teil "Hausmüll und Sperrmüll" - aus dem Jahr 1995 fort. Sowohl das Recht der EU (Art. 7 der EG- Abfallrahmenrichtlinie) als auch das nationale Recht (§ 29 KrW- /AbfG) verpflichten die zuständigen Körperschaften, für ihren Bereich einen oder mehrere Abfallwirtschaftspläne aufzustellen. Auf diesen Grundlagen werden in dem Abfallwirtschaftsplan Art, Menge und Ursprung der zu verwertenden oder zu beseitigenden Abfälle, allgemeine technische Vorschriften, die Vorkehrungen im Umgang mit den Abfällen, die Ziele der Abfallvermeidung und -verwertung sowie die zur Sicherung der Inlandsbeseitigung erforderlichen Abfallbeseitigungsanlagen dargestellt. Darüber hinaus werden die zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen und die geeigneten Flächen zur Endablagerung von Abfällen (Deponien) sowie ausgewiesen. Der mit zahlreichen Tabellen angereicherte Abfallwirtschaftsplan gliedert sich in die Darstellung des Geltungsbereichs, der Rechtsgrundlagen, der gegenwärtigen Entsorgungsstruktur, der "Sammlung, Verwertung und Beseitigung von gemischten Siedlungsabfällen, und von getrennt gesammelten Fraktionen aus Hauhaltungen, der Rücknahmesysteme der Wirtschaft, der Entsorgungsanlagen. Weiteres Datenmaterial ist im Anhang gesondert zusammengestellt. goj/difu

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X, 55 S.

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