Verwaltungskompetenzen der Europäischen Gemeinschaft.

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Baden-Baden

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ZLB: 98/1549

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Abstract

Es wird untersucht, inwiefern die Europäische Gemeinschaft nach den Bestimmungen des Europäischen Gemeinschaftsvertrages berechtigt ist, selbst administrativ tätig zu werden. Zum Teil ist das in den Bereichen der Wettbewerbspolitik, der Agrarpolitik und der Handelspolitik der Fall. Es wurde z.B. ein Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln eingeführt. Geprüft wurde, ob das vorhandene Normenprogramm es der EG erlaubt, diese und weitere Verwaltungsbefugnisse an sich zu ziehen, um sich zu einer eigenständigen Verwaltungsebene zu entwickeln oder ob die EG ihre Befugnisse bereits überschritten hat. Schließlich spricht die Autorin die Rechtsschutzmöglichkeiten des einzelnen Bürgers an, der sich gegen kompetenzwidrig erlassene Exekutivakte gerichtlich zur Wehr setzen möchte. kirs/difu

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202 S.

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Schriftenreihe Europäisches Recht, Politik und Wirtschaft; 196