"Steuerpaket 1978" und kommunales Steuersystem.
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SEBI: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
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Abstract
Das Steuerpaket 1978 wird das gemeindliche Steuersystem in nicht unbeträchtlichem Maße verändern. Es kann aber dennoch nicht als die immer wieder geforderte Reform dieses Systems aufgefaßt werden. Zwei Minimalforderungen an eine solche Veränderung des gemeindlichen Steuersystems sind nach Ansicht des Verfassers, daß sie für die Kommunen keine Einbuße ihrer gegenwärtig bestehenden Selbstverwaltungsmöglichkeiten mit sich bringt und daß sie die Höhe der gemeindlichen Steuereinnehmen gegenüber dem Ausgangszeitpunkt gleich beläßt. Beide Mindestanforderungen wurden aber nicht erfüllt. Um genauere Erkenntnisse über die Auswirkungen des die Gemeinden betreffenden Teils der steuerlichen Maßnahmen zu erhalten, wurde für das Land Hessen zahlenmäßig zu ermitteln versucht, wie sich einige, zuvor dargelegte Reform-Beurteilungskriterien entwickelt haben würden, wenn das Maßnahmenpaket bereits 1977 Gültigkeit besessen hätte. Dabei hat sich gezeigt, daß insbesondere die Großstadtgemeinden nicht unerhebliche Verluste erleiden werden. In den bevölkerungsschwachen Gemeindegrößenklassen scheinen sich dagegen die ,,Gewinner'' zu befinden.
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Keywords
Konjunktur, Steuer, Finanzplanung, Gemeinde, Finanzen
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart Jg. 18 (1979), S. 206-223, Tab.
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Konjunktur, Steuer, Finanzplanung, Gemeinde, Finanzen