Stadt Bietigheim. Altstadtsatzung.

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1969

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SEBI: 75/3704

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Zusammenfassung

Rechtsgrundlagen für die Satzung sind PAR. 111, Abs. 1 und 2 der Landesbauordnung sowie PAR. 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg. Sie regelt in allgemeinen Bauvorschriften Fragen des Geltungsbereichs, der baulichen Maßnahmen, der Dachformen und -deckung, der Fassadengliederung und -proportionen, der Farbgestaltung usw. Besondere Vorschriften beziehen sich auf Baudenkmäler, Denkmalschutzzonen, Werbeanlagen und Automaten und die Sanierungszonen.

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Bietigheim: (1969), 8 S., Kt.; Tab.

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