Das Verhältnis von Sozialhilferecht und Unterhaltsrecht am Beispiel der Heranziehung Unterhaltsverpflichteter zu den Sozialhilfeaufwendungen.
Selbstverl.
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Selbstverl.
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 95/3463-4
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DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Durch die Abkehr von der Agrargesellschaft und gleichzeitig zunehmender Industrialisierung wurde das Bild der Großfamilie immer mehr zurückgedrängt, so daß damit auch die Möglichkeiten und die Bereitschaft schwanden, für den Unterhalt von Angehörigen aufzukommen. Dieser Strukturveränderung hat bisher nur das Sozialrecht durch zahlreiche Reformen Rechnung getragen. Das Unterhaltsrecht dagegen ist (abgesehen vom Ehegattenunterhalt) weitgehend bei den Regelungen geblieben, die sich bei Schaffung des BGB Ende des 19. Jahrhunderts darstellten. Diese Diskrepanz wird besonders bei der gegenseitigem Unterhaltspflicht von volljährigen Kindern und ihren Eltern deutlich, gegenüber der die Sozialhilfe prinzipiell Nachrang einnimmt. Die Arbeit stützt sich auf die einschlägigen Normen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG), deren wichtigster Berührungspunkt zwischen Sozialhilfe- und Unterhaltsrecht § 91 BSHG ist. rebo/difu
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ca. 290 S.
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Dissertationen - Diplomarbeiten - Dokumentationen; 30