Voraussetzungen und Folgen der unmittelbaren Wirkung von EG-Richtlinien. Teil I, Teil II Folgen der unmittelbaren Wirkung von EG-Richtlinien.

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Bonn

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ZLB: 96/3262-1.2.

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RE

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Abstract

Die unmittelbare Wirkung von EU-Richtlinien ist an die Voraussetzungen geknüpft, daß der Mitgliedsstaat seiner Umsetzungsverpflichtung nicht hinreichend nachgekommen ist, die Bestimmungen inhaltlich und hinreichend genau ist und daß sie zugunsten der Einzelnen über den Staat wirkt. Der Band behandelt Probleme der Auslegung dieser Bedingungen. Er kommt zu dem Ergebnis, daß diese von einer großen Anzahl der EG-Richtlinien erfüllt werden. Als Fragen für die Folgen ihrer unmittelbaren Wirkung wird z.B. behandelt, ob und welche Art der Normgeltung gemeint ist, ob es einer speziellen EuGH- Erkenntnis zur Feststellung der unmittelbaren Wirkung bedarf oder ob sich der Einzelne darauf berufen muß. Es zeigt sich, daß unmittelbar wirkende Bestimmungen Anwendungsvorrang vor entgegenstehendem nationalem Recht genießen. Judikative und Exekutive sind zur Heranziehung solcher Bestimmungen verpflichtet. Eine unbeschränkte Durchsetzbarkeit gibt es allerdings nicht. eh/difu

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202 S.

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IFSt-Schrift; 349