Weitreichende Folgen. Gesetz zur Änderung des Städtebauförderungsgesetzes.

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SEBI: Zs 613-4
IRB: Z 299
BBR: Z 143

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Zusammenfassung

Am 1. Januar 1985 trat das Gesetz zur Änderung des Städtebauförderungsgesetzes in Kraft. Das Änderungsgesetz beschränkt sich auf wenige besonders dringliche Gesetzesänderungen. Die wesentlichen Änderungen sind: 1. Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes; 2. Aufhebung der Pflicht zur Aufstellung förmlicher Bebauungspläne; 3. Einführung einer allgemeinen Genehmigung für das Sanierungsgebiet oder für Teile desselben und 4. Verzicht auf Ausgleichsbeträge. Die darüber hinaus anstehenden Änderungen sollen in einem das BBauG und StBauFG zusammenfassenden einheitlichen Baugesetzbuch berücksichtigt werden. (hg)

Beschreibung

Schlagwörter

Verfahrensrecht, Bebauungsplanung, Sanierungsgebiet, Änderungsgesetz, Ausgleichsbetrag, Recht, Städtebauförderung

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 38(1985), Nr.7, S.394, 396

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Verfahrensrecht, Bebauungsplanung, Sanierungsgebiet, Änderungsgesetz, Ausgleichsbetrag, Recht, Städtebauförderung

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