Weitreichende Folgen. Gesetz zur Änderung des Städtebauförderungsgesetzes.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1985
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: Zs 613-4
IRB: Z 299
BBR: Z 143
IRB: Z 299
BBR: Z 143
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Am 1. Januar 1985 trat das Gesetz zur Änderung des Städtebauförderungsgesetzes in Kraft. Das Änderungsgesetz beschränkt sich auf wenige besonders dringliche Gesetzesänderungen. Die wesentlichen Änderungen sind: 1. Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes; 2. Aufhebung der Pflicht zur Aufstellung förmlicher Bebauungspläne; 3. Einführung einer allgemeinen Genehmigung für das Sanierungsgebiet oder für Teile desselben und 4. Verzicht auf Ausgleichsbeträge. Die darüber hinaus anstehenden Änderungen sollen in einem das BBauG und StBauFG zusammenfassenden einheitlichen Baugesetzbuch berücksichtigt werden. (hg)
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 38(1985), Nr.7, S.394, 396