Klagebefugnis gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
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1980
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ZZ
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IRB: Z 916
BBR: Z 148
SEBI: Zs 491-4
BBR: Z 148
SEBI: Zs 491-4
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Zusammenfassung
Kriterien, die bei der Entscheidung über die Zulassung einer Klage gegen emittierende Anlagen von Belang sein können, werden erörtert. Insbesondere wird hervorgehoben, dass die Kompliziertheit technischer Sachverhalte die Feststellung, ob es sich bei den Klagewilligen um Betroffene handelt, erschwert und im Ergebnis die Schwelle für die Klagebefugnis niedrig angesetzt wird. Die Abgrenzung der Nachbarschaft wird dazu sowohl durch die schwierige Bestimmung der Emissionsreichweite als auch die Überlagerung der Lebensbereiche in einer mobilen Gesellschaft erschwert. wb
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Forum Städte-Hygiene, 30(1979)Nr.5, S.118-119