Die Landschaftsverträglichkeitsprüfung - LVP. Ein Vorschlag zur angemessenen Berücksichtigung der Landschaft in der Umweltverträglichkeitsprüfung.
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SEBI: Zs 2586-4
IRB: Z 900
BBR: Z 2513
IFL: I 4087
IRB: Z 900
BBR: Z 2513
IFL: I 4087
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Zusammenfassung
Es ist zu befürchten, dass beim künftigen Vollzug der Umweltverträglichkeitsprüfung vorwiegend die quantitativen Bereiche des technischen Umweltschutzes wie Luftreinhaltung, Lärmschutz usw. Berücksichtigung finden werden, die an exakt festlegbaren Grenzwerten beurteilt werden können. Entsprechend würden die eher qualitativ zu beurteilenden Einwirkungen eines Vorhabens auf Natur und Landschaft nicht oder lediglich marginal in die Untersuchungen und die Prüfung einbezogen. Um diesem drohenden Missstand entgegenzuwirken, wird hier die Durchführung einer relativ eigenständigen, mit eigenem "Vetocharakter" versehenen und parallel zur übrigen UVP ablaufenden Landschaftsverträglichkeitsprüfung vorgeschlagen. Diese sowie der eng an die UVP angelehnte Verfahrensablauf werden dargelegt. (-y-)
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Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltschutzrecht, Landschaftspflegerecht, Naturschutz, Landschaftsverträglichkeitsprüfung, Umweltpflege, Landschaftsschutz
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DISP, Zürich 23(1987), Nr.87, S.30-35, Abb.;Lit.
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Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltschutzrecht, Landschaftspflegerecht, Naturschutz, Landschaftsverträglichkeitsprüfung, Umweltpflege, Landschaftsschutz