Das Verordnungswerk des Reichsdemobilmachungsamtes. Stabilisierender Faktor zu Beginn der Weimarer Republik.

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SEBI: 92/1382

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Die rechtshistorische Arbeit behandelt die Rolle des "Reichsamtes für wirtschaftliche Demobilmachung" (DMA) von seiner Errichtung im November 1918 bis zu seiner Auflösung im April 1919 (Umrüstung von Kriegs- in Friedenswirtschaft) und schließt danach den Aufbau (Fachausschüsse für die betreffenden Industriezweige etc.) sowie die Tätigkeit der Organe (Staats- und Demobilmachungskommissar und gemeindliche Demobilmachungsausschüsse) des DMA an. Nach dem Abriß der Entstehung und Zuständigkeit widmet sich die Untersuchung dem Verordnungswerk (gesetzliche Maßnahmen zum Schutz der Arbeiter, wie z. B. die Regelung der Arbeitszeit, des Lohnes, der Tarifverträge und wirtschaftliche Maßnahmen wie die Abwicklung von Kriegsaufträgen und die Wiedereingliederung der heimkehrenden Soldaten), welches nach Meinung des Autors einen stabilisierenden Faktor zu Beginn der Weimarer Republik darstellte. Die Demobilmachungsphase endete im April 1924. rebo/difu

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Weltkrieg I, Revolution, Demobilmachung, Verwaltungsgeschichte, Verordnung, Sozialpolitik, Arbeitsrecht, Sozialwesen, Arbeit, Arbeitsmarkt, Wirtschaftspolitik, Verwaltung, Militärwesen, Gesetzgebung, Rechtsgeschichte, Geschichte

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Frankfurt/Main: Lang (1991), 232, XLII S., Lit.(jur.Diss.; FU Berlin 1990)

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Weltkrieg I, Revolution, Demobilmachung, Verwaltungsgeschichte, Verordnung, Sozialpolitik, Arbeitsrecht, Sozialwesen, Arbeit, Arbeitsmarkt, Wirtschaftspolitik, Verwaltung, Militärwesen, Gesetzgebung, Rechtsgeschichte, Geschichte

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Rechtshistorische Reihe; 85