Altlasten in der Bauleitplanung.

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IRB: Z 1585

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RE

Zusammenfassung

Altlastenfragen haben für die Bauleitplanung Bedeutung. Schadstoffbelastete Flächen müssen im Rahmen der Planaufstellung ermittelt und entsprechend ihrer Bedeutung für die beabsichtigte Nutzung bei der Abwägung berücksichtigt werden. Die hierzu notwendigen Untersuchungen beschränken sich bei der Flächennutzungsplanung im wesentlichen auf die Beantwortung der Frage, ob eine Fläche mit Schadstoffen belastet ist, was im Ergebnis eine Recherche- und Kennzeichnungspflicht beinhaltet. Bei der Bebauungsplanung müssen hingegen regelmäßig Art, Umfang und Gefährdungspotentiale der Bodenverunreinigungen geklärt sowie Überlegungen zur Notwendigkeit und Finanzierbarkeit von Sanierungsmaßnahmen angestellt werden. (-y-)

Beschreibung

Schlagwörter

Bauleitplanung, Boden, Bodenschutz, Flächennutzungsplanung, Industriestandort, Bodenuntersuchung, Abwägung, Bodenverunreinigung, Bebauungsplan, Festlegung, Altlast, Altlastensanierung, Baugesetzbuch, Mülldeponie, Erfordernis, Recht, Bundesbaugesetz

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Umwelt- und Planungsrecht 8(1988), Nr.10, S.367-376

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Bauleitplanung, Boden, Bodenschutz, Flächennutzungsplanung, Industriestandort, Bodenuntersuchung, Abwägung, Bodenverunreinigung, Bebauungsplan, Festlegung, Altlast, Altlastensanierung, Baugesetzbuch, Mülldeponie, Erfordernis, Recht, Bundesbaugesetz

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