Vorsorgender Bodenschutz? Gefahrenabwehr! Das Bodenschutzrecht reicht weiter als oftmals gedacht.
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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1139314-2
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ZLB: R 687 ZB 7025
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RE
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Abstract
Häufig ist zu hören, das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sei in erster Linie ein Altlastenrecht und ansonsten zahnlos. Doch dies trifft nur eingeschränkt zu. Es gibt nämlich sowohl im BBodSchG als auch in anderen Gesetzen durchaus Möglichkeiten, besseren präventiven Bodenschutz zu betrieben. Man darf nur Gefahrenabwehr nicht mit Vorsorge verwechseln.
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Zeitschrift für Umweltrecht : ZUR ; das Forum für Umwelt- und Planungsrecht
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12
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677-682