Planungshinweise zur Verkehrsberuhigung. Entwurf Juli 1981.
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IRB: Z 161
BBR: Z 151
BBR: Z 151
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Abstract
Der Begriff Verkehrsberuhigung umfasst Maßnahmen, bei denen die Bedürfnisse der Einwohner den Bedürfnissen des Kfz-Verkehrs vorangestellt werden. Diese Entwicklung der letzten Jahre ist durch die erhebliche Zunahme des Verkehrsaufkommens in der Städten verursacht worden. Bewegungsraum, Komfort und Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer sollen erhöht werden, mehr Freiflächen im Wohnungsumfeld geschaffen werden, Lärm und Abgase verringert werden. Städtebauliche, soziale und verkehrliche Belange sind unter dem Gesichtspunkt Verkehrsberuhigung zu überprüfen. Für den Kraftfahrverkehr bedeutet das Bündelung des Durchgangsverkehrs, geringere Geschwindigkeit im Stadtbereich. Es werden 3 Bereiche für die Maßnahmen unterschieden: Gemeindegebiet, Quartier und Straße/Platz. -y-
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Keywords
Verkehr, Straßenverkehr, Verkehrsberuhigung, Planungshinweis, Planungsebene, Planungsverfahren
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Straße + Autobahn, Bonn 32(1981)Nr.12, S.484-489
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Verkehr, Straßenverkehr, Verkehrsberuhigung, Planungshinweis, Planungsebene, Planungsverfahren