Die polizeilichen Standardbefugnisse. Eine problem- und lösungsorientierte Darstellung. 2. erw. Aufl.

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DE

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Berlin

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ZLB: R 655/16a

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RE

Zusammenfassung

Standardmaßnahmen bezeichnen bestimmte polizeiliche Handlungen, die sich von der sog. Generalklausel, § 17 ASOG, durch eine besondere Ausrichtung unterscheiden: Ihr einzelner Zweck ist eindeutig festgelegt und immer mit demselben Eingriff in bestimmte Grundrechte verbunden; der Eingriff ist hinsichtlich aller Voraussetzungen standardisiert. Gleichzeitig wird damit den verfassungsmäßigen Anforderungen des (speziellen) Gesetzesvorbehalts für besonders geschützte Grundrechte entsprochen. Das Skript will keine Kommentierung der Standardvorschriften des ASOG sein. Im Vordergrund steht die praktische Fallarbeit, dargestellt an Grundfällen, für die die Bearbeitung und Lösung hinsichtlich aller Tatbestandsmerkmale eines Standardeingriffs vollständig durchgeführt werden. Die behandelten Standardbefugnisse sollen ein Grundwissen bilden, auf dem die weiteren und weitaus spezielleren Maßnahmen aufbauen können. Es bot sich an, für die Erläuterung der Standardmaßnahmen mit den Handlungen zu beginnen, die der besseren Aufklärung von gefährlichen Situationen dienen (1. Informationsgewinnung: Ermittlungen, § 18 ASOG, Identitätsfeststellung, § 21 ASOG, Erkennungsdienstliche Behandlung, § 23 Abs.1 Nr.2 ASOG) und dann diejenigen folgen zu lassen, welche die eigentliche Abwehr von Gefahren bezwecken, 2. Eingriffe in Freiheit und Freizügigkeit - Vorführung /Vorladung, § 20 ASOG, Platzverweisung, § 29 Abs.1 ASOG, Aufenthaltsverbot, § 29 Abs.2 ASOG, Gewahrsam, § 30 ASOG sowie 3. Durchsuchung von Personen und Sachen, Durchsuchung von Wohnungen, Sicherstellung.

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Seiten

124 S.

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Beiträge aus dem Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement; 11/2013