Rechtsetzung in der Europäischen Gemeinschaft. Die Verfahren nach Art. 189 b und Art. 189 c EGV.
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 98/946
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DI
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Zusammenfassung
Art. 189b des Europäischen Gemeinschaftsvertrages (EGV) regelt das Mitentscheidungsverfahren, welches ein nicht überstimmbares Vetorecht des Europäischen Parlaments gegenüber Beschlüssen des Ministerrats und ein Vermittlungsverfahren vorsieht. Art. 189c EGV regelt das Zusammenarbeitsverfahren, worauf das Vermittlungverfahren aufgebaut wird. Am Beispiel des Rechtsetzungsverfahrens zur Verpackungsrichtlinie untersucht der Autor, wie sich die Verfahren in der Praxis bewährt haben, erörtert die rechtlichen Probleme und stellt dar, in welchem Umfang sie sich in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wiederfinden. kirs/difu
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XIV, 207 S.
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2163