Folgerungen aus dem Waschmittelgesetz in Form einer Kosten Nutzen-Analyse.
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Datum
1979
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ZZ
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IRB: Z 916
BBR: Z 148
SEBI: Zs 491-4
BBR: Z 148
SEBI: Zs 491-4
Dokumenttyp
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Zusammenfassung
Ein unbedenklicher Ersatz für das Phosphat in den Waschmitteln wurde nicht gefunden. Nach Ansicht des Autors ist die Ausfällung des Phosphatanteils aus Waschmitteln während des Abwasserreinigungsprozesses wirtschaftlicher als die Verwendung von Phosphatsubstituten. Eine extensive Anwendung des § 4, Waschmittelgesetz, Begrenzung der Phosphathöchstmengen, ist nicht erforderlich. ad
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Forum Städte-Hygiene, 29(1978)Nr.7, S.168-169