Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes - Allgemeines, Gewässerfunktionen, Rohrleitungsanlagen.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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0942-5454
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ZLB: Zs 4381
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Abstract
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 12.11.1996 - BGBl. S.1695; mit Änderungen - wurde der EU-Wasserrahmenrichtlinie angepasst. Danach soll für die Qualität von Gewässern im Rahmen der Gewässerökologie insbesondere auch die Gewässerbiologie maßgebend sein. Das Gesetz enthält hauptsächlich Rahmenbestimmungen, die durch landesrechtliche Regelungen auszufüllen sind. Ausführlich neu geregelt wird die Bewirtschaftung von Gewässern. Dazu werden entsprechend den EU-Regelungen Flussgebietseinheiten im Umkreis der zehn großen Flüsse in Deutschland unterschieden (Donau, Rhein, Weser usw.), die in einer dem WHG als Anhang 1 beigefügten Karte dargestellt sind. Die Flussgebietseinheiten erfassen das Einzugsgebiet dieser Flüsse und sind von den Landesbehörden festzulegen. Letztere werden ermächtigt, die Maßnahmen zu bestimmen, die für eine Verminderung der Gewässerverschmutzung erforderlich erscheinen. Es werden die wesentlichen Änderungen dargestellt; hier Art.1 Nrn.1 bis 10 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 18.6.2002 - BGBl. S.1914. difu
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Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
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Nr. 3
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S. 89-91/Rdnr.45